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Bischofskonferenz: Ausgetretene können kirchlich begraben werde

Neue Richtlinien der Bischofskonferenz betonen seelsorgliche Begleitung von Angehörigen und definieren Kriterien für eine situationsgemäße Entscheidung des Pfarrers

 

Wien, 28.02.12 (KAP) Ausgetretene können kirchlich begraben werden, wenn die Angehörigen darum ersuchen und es dem Willen des Verstorbenen entspricht. Das geht aus den neuen "Richtlinien für das Begräbnis von Verstorbenen, die aus der römisch-katholischen Kirche ausgetreten sind" hervor. Sie sind im aktuellen Amtsblatt der Österreichischen Bischofskonferenz veröffentlicht und enthalten Kriterien für eine situationsgemäße Entscheidung des Pfarrers im Einzelfall. Ziel der Regelungen ist es, den gläubigen Familienmitgliedern des Verstorbenen bei der Feier des Begräbnisses Hilfe durch die Kirche anzubieten.


Wenn die Angehörigen von Ausgetretenen "um den Beistand der Kirche ersuchen, muss der Pfarrer klären, ob und in welcher Form dies möglich ist", halten die Regelungen als grundlegende Voraussetzung fest. Unterschieden wird in der Folge zwischen drei Formen der seelsorglichen Begleitung: Ein "ortsübliches kirchliches Begräbnis"
ist dann bei einem Ausgetretenen möglich, wenn der "Wunsch nach Wiederaufnahme" in die Kirche im Testament oder vor Zeugen glaubhaft zum Ausdruck gebracht oder "ein Zeichen der Kirchenzugehörigkeit"
gesetzt wurde.

Hat der Ausgetretene im Hinblick auf das eigene Begräbnis "das Mitwirken der Kirche nicht ausdrücklich ausgeschlossen", dann kann "eine Feier der Verabschiedung" gehalten werden. Vorgesehen dafür ist eine kirchliche Begräbnisfeier in der Aufbahrungshalle und am Grab, jedoch keine eigene Messfeier. Wenn jedoch jemand klar zu erkennen gegeben hat, "kein kirchliches Begräbnis zu wünschen, oder sich ausdrücklich vom christlichen Glauben losgesagt hat, dann ist das zu respektieren". In solchen Fällen kann der Priester, Diakon oder Begräbnisleiter die Angehörigen hinter dem Sarg und ohne liturgische Gewänder begleiten, "um mit ihnen zu beten".

Als Begründung für diese Vorgangsweise wird festgehalten, dass die christliche Gemeinde die Aufgabe hat, die trauernden Hinterbliebenen zu begleiten und zu trösten. Dies geschieht, "indem sie die christliche Auferstehungshoffnung verkündet und für den verstorbenen Menschen Gottes Barmherzigkeit erbittet". Gleichzeitig hat die Gemeinde die Aufgabe, sich von einem Menschen zu verabschieden, "der durch die Taufe in den Leib Christi eingegliedert worden ist und daher immer mit der Kirche Verbunden bleibt, selbst wenn er die kirchliche Gemeinschaft offiziell verlassen hat".

 

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Zusatzinformationen:

Galerie: Neuer Weihbischof Freitag geweiht

Impressionen der Weihe von Johannes Freitag am 1. Mai 2025 im Grazer Dom.

 

 

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Aktuelle Veröffentlichungen

 

  • Leben schützen - 50 Jahre nach Beschluss der Fristenregelung (28. November 2023)
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  • Appell der Österreichischen Bischofskonferenz zur Aufnahme von Geflüchteten (22. Dezember 2021)
  • "Schützen. Heilen. Versöhnen." - Erklärung zur Debatte um eine temporäre Impfpflicht (7. Dezember 2021)
  • Stellungnahme zum Sterbeverfügungsgesetz (12. November 2021)
  • Einladendes Wort der Bischöfe zum synodalen Prozess (Oktober 2021)
  • Assistenz zum Leben und nicht Hilfe zur Selbsttötung (Juni 2021)

 

Presseerklärungen

 

Hier finden Sie die Presseerklärungen der Vollversammlungen der Bischofskonferenz seit 1991 im Wortlaut.

 

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Neues auf katholisch.at

  • Experte: Ringen um gemeinsamen Ostertermin darf keine Machtfrage sein
  • Orgel: Musikwochen widmen sich "Königin der Instrumente"
  • Päpstliches Hilfswerk "Kirche in Not" in137 Ländern im Einsatz
  • Steiermark: Kirchenprotest gegen Kürzungen im Sozialbereich
  • Kirchliche Sommertagungen: Bildung, Theologie und spirituelle Impulse

 

Finanko - Ethische Geldanlagen

 

Der verantwortungsvolle Umgang mit Geld ist für Mission und Glaubwürdigkeit der katholischen Kirche eine selbstverständliche Verpflichtung aus dem Evangelium. Ausdruck davon ist die 2017 von der Österreichischen Bischofskonferenz beschlossene

„Richtlinie Ethische Geldanlagen“ (FinAnKo).

 

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Begleitende Notiz von Papst Franziskus über die Verbindlichkeit des Synoden-Schlussdokuments

 

NEU: Abschlussdokument zur Weltsynode (Oktober 2024)

 

Österreich-Bericht zur Vorbereitung des Instrumentum Laboris für die zweite Synodenversammlung im Oktober 2024

 

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Relazione dell'Austria per la preparazione dell'Instrumentum Laboris per la seconda Assemblea sinodale dell'ottobre 2024

 



Synthese-Bericht der Weltsynode (3. November 2023)

 

Nationale Synthese zum synodalen Prozess

 

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