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"Haus der Geschichte": Kirche fordert Mitsprache

Stellungnahme von katholischer und evangelischer Kirche sowie Israelitischer Religionsgemeinschaft

 

Wien, 19.1.2016 (KAP) Die katholische Bischofskonferenz und der Bundesverband der Israelitischen Kultusgemeinden haben in einer gemeinsamen Stellungnahme eine stärkere Einbindung der Religionen in das in der Wiener Hofburg geplante neue "Haus der Geschichte Österreich" eingemahnt. Die Stellungnahme wird auch von den Evangelischen Kirchen A. und H.B. in Österreich unterstützt.

 

Das "Haus der Geschichte" soll laut von Staatssekretär Josef Ostermayr präsentierten Plänen im ersten Obergeschoß der Neuen Burg errichtet werden. Der inhaltliche Hauptschwerpunkt des Hauses der Geschichte soll der Zeitraum von 1918 bis zur Gegenwart werden. Als Eröffnungstermin ist 2018 anvisiert.

 

Notwendig dafür ist auch eine Änderung des Bundesmuseengesetzes aus dem Jahr 2002. Ein entsprechender Entwurf ging am 23. Dezember in Begutachtung. Der Entwurf sieht für das "Haus der Geschichte" u.a. ein Publikumsforum mit 20 Mitgliedern aus Angehörigen gesellschaftlicher Gruppierungen vor, darunter zumindest einer aus dem Bereich Religion. Ernannt werden sollen die Forumsmitglieder vom Bundeskanzler unter teilweiser Einbeziehung eines wissenschaftlichen Beirats. Das Publikumsforum soll im neuen "Haus der Geschichte" beratende Funktion haben.

 

Mit Befremden stellen die Katholische Kirche und die Israelitische Religionsgemeinschaft in ihrer gemeinsamen Stellungnahme eingangs fest, dass man vom Beginn der Begutachtungsphase nicht in Kenntnis gesetzt bzw. nicht um allfällige Übermittlung einer Stellungnahme ersucht worden sei. Schließlich sei man sowohl organisatorisch wie auch inhaltlich vom Gesetz betroffen. Dies sei auch insofern bedauerlich, als "die Israelitische Religionsgemeinschaft, die Katholische Kirche und andere christliche Konfessionen und Religionsgemeinschaften den Lauf der Geschichte, also auch die Zeit seit der Gründung der Republik, maßgeblich geprägt" hätten. Auf deren wertvollen Beitrag zum Gelingen des Hauses der Geschichte Österreich und damit zu dieser prinzipiell zu begrüßenden Gesetzesinitiative sollte daher nicht verzichtet werden, heißt es in dem Schreiben.

 

Der Gesetzesentwurf sieht im Detail vor, dass der Bundeskanzler für das Publikumsforum auf Vorschlag des wissenschaftlichen Beirats jeweils ein Mitglied aus den Bereichen Kunst und Kultur, Pädagogik, Wirtschaft, Religion und Wissenschaften ernennt. Jedes dieser fünf Mitglieder kann im Anschluss seinerseits drei weitere Mitglieder vorschlagen.

 

Dass dem Publikumsforum auch Vertreter aus dem Bereich Religion angehören sollen, wird in der Stellungnahme der Kirchen und Kultusgemeinden begrüßt. Zugleich wird kritisiert, dass bei der Bestellung eine Rücksprache mit Vertretern der "geschichtlich bedeutsamen Kirchen und Religionsgemeinschaften" nicht vorgesehen ist. Deshalb sollte zumindest das Einvernehmen mit der Österreichischen Bischofskonferenz festgeschrieben werden. Noch besser: Ein Nominierungsrecht durch die Österreichische Bischofskonferenz für den einen festgeschrieben Vertreter aus dem Bereich der Religion.

 

Vergleichbare Gesetze mit einem Konnex zur Religion sähen schon bisher die Einbeziehung der Katholischen Kirche bei der Besetzung von Gremien vor, wird in der Stellungnahme erinnert. Als Beispiel wird das ORF-Gesetz angeführt, in dem verankert ist, dass neben anderen ein Mitglied des ORF-Publikumsrats von der römisch-katholischen Kirche bestellt wird. Eine solche Regelung sollte für die Bestellung der Mitglieder des Publikumsforums im "Haus der Geschichte" in gleicher Weise getroffen werden, so die Kirchen und Kultusgemeinden.

 

Zum geplanten Passus, wonach die fünf zuerst vom Bundeskanzler bestellten Mitglieder des Publikumsforums ihrerseits jeweils weitere drei Mitglieder vorschlagen können, wird in der Stellungnahme eine Präzisierung gefordert. Es sollte gleich festgeschrieben werden, dass zumindest drei weitere Mitglieder aus dem dem Bereich Religion kommen bzw. noch genauer "einer geschichtlich bedeutsamen Kirche oder Religionsgemeinschaft angehören sollen".

 

 

Quelle: Kathpress

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