Startseite
  • Home
  • Über uns
  • Positionen
  • Rechtliches
  • Datenschutz
  • Publikationen
  • Bilder
  • Links
  • FAQ
  • Home
  • Amtsblatt
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Presse
  • Kontakt
Über uns
  • Bischöfe
  • Emeritierte Bischöfe
  • Zuständigkeiten
  • Generalsekretariat
  • Europareferent
  • Fachstellen
  • Kirche in Österreich
Positionen
  • Asyl & Migration
  • Familiensynode
  • Lebensschutz
  • Fortpflanzungsmedizin
  • Kreuz-Symbol
  • Bildung
  • Pfarrgemeinderäte
  • Europa
Rechtliches
  • Universität/Hochschule
  • Opferschutz
  • Corona-Pandemie
Publikationen
  • Amtsblatt
  • Behelfe / Handreichungen
  • Hirtenbriefe / Erklärungen
  • Kirchliche Statistik
  • Presseerklärungen
  • Schriftenreihe
Bilder
  • Pressefotos
Startseite
  • Home
  • Über uns
  • Positionen
  • Rechtliches
  • Datenschutz
  • Publikationen
  • Bilder
  • Links
  • FAQ
Seitenbereiche:
  • zum Inhalt [Alt+0]
  • zum Hauptmenü [Alt+1]
  • zum Topmenü [Alt+3]
  • zu den Diözesenlinks [Alt+4]
  • zur Suche [Alt+5]
  • zu den Zusatzinformationen [Alt+6]

Topmenü:
  • Home
  • Amtsblatt
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Presse
  • Kontakt

  • Schriftgröße: normal
  • Schriftgröße: groß
  • Schriftgröße: sehr groß
Hauptmenü ein-/ausblenden
Positionsanzeige:
  • Bischofskonferenz
  • Home

Aktuelles
Inhalt:
zurück

Bischofskonferenz gegen Verhüllungsverbot

In Stellungnahme zum geplanten Integrationsgesetz werden "schwerwiegende Fragestellungen" und menschenrechtliche Bedenken angeführt.

 

 

Wien, 9.3.2017 (KAP) Ja zur Integration, aber Nein zu einem generellen Verhüllungsverbot: Das sagt die Österreichische Bischofskonferenz in ihrer Stellungnahme zum geplanten Integrationsgesetz, das bis zum Mittwoch zur Begutachtung stand. Vor allem im Entwurf für ein "Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz" ortet die Kirche "schwerwiegende Fragestellungen" und menschenrechtliche Bedenken. So stünde ein generelles Verhüllungsverbot "zumindest in Spannung" mit den Artikeln 8 bis 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention. Wegen der Eingriffe in die allgemeinen Persönlichkeitsrechte, die zu einem "nicht ungefährlichen Präzedenzfall" werden könnten, unterstützt das Generalsekretariat der Bischofskonferenz das allgemeine Verbot nicht, heißt es in der von Generalsekretär Peter Schipka unterzeichneten Stellungnahme.

 

Die grundsätzliche Freiheit, Kleidung frei wählen und in der Öffentlichkeit tragen zu können, müsse gewährleistet sein. Dies gelte insbesondere für Frauen, deren Freiheit von dem angestrebten Verbot in besonderem Maß betroffen wäre. "Eine Einschränkung des Rechtes auf freie Bekleidungswahl kann daher nur in bestimmten, aber konkret zu rechtfertigenden Ausnahmefällen zulässig sein", schlägt die Bischofskonferenz als rechtlich möglichen Ausweg dafür vor.

 

Grundsätzlich begrüßt die Bischofskonferenz, dass in den Erläuterungen des geplanten Gesetzes der Zusammenhang zwischen Integration und Kommunikation wird. "Eine insgesamt funktionierende zwischenmenschliche Kommunikation ist für ein friedliches Zusammenleben im demokratischen Rechtsstaat unverzichtbar", heißt es in der Stellungnahme.

 

Zugleich drängten sich aber einige schwerwiegende Fragestellungen auf. Es stehe beispielsweise nicht eindeutig fest, "dass für eine erfolgreiche Integration die Bereitschaft zur Kommunikation - auch im öffentlichen Bereich - zu jeder Zeit bestehen muss", heißt es in der Stellungnahme. Darüber hinaus könne mit Recht bezweifelt werden, "dass gesellschaftspolitisch unerwünschte Verhaltensweisen, worunter nach Ansicht der Urheber des gegenständlichen Gesetzesentwurfes offenbar auch das Verhüllen von Gesichtszügen in der Öffentlichkeit fällt, bereits aus diesem Grund gesetzlich zu verbieten sind".

 


 

Original-Stellungnahme der Bischofskonferenz

» pdf-Download

 

 

 


 

Eine Verhüllung, insoweit diese aus Gründen religiöser Überzeugung oder kultureller Identität bzw. aus anderen "statthaften Motivationen" heraus stattfindet, könne auch Ausdruck einer legitimen Vielfalt sein, wie sie in einer pluralen, demokratischen Gesellschaft besonders zu schützen ist, erinnert die Bischofskonferenz.

 

In jedem Fall müsse aus der Erfahrung jener Länder, in denen ähnlich lautende Regelungen bereits seit längerem in Kraft sind, befürchtet werden, "dass das Zusammenleben verschiedener gesellschaftlicher Gruppen erschwert würde und das wechselseitige Unverständnis zwischen ihnen eher einer Eskalation als dem Gegenteil zugeführt werden würde".

 

Nach dem Wortlaut des Gesetzes bestehe weiters keine Ausnahme vom Verhüllungsverbot für öffentlich zugängliche religiöse Orte oder für Handlungen aus religiöser Motivation bzw für religiöse Veranstaltungen, kritisiert die Bischofskonferenz in ihrer Stellungnahme. Solche Ausnahmebestimmungen seien aber jedenfalls erforderlich, um das Risiko eines verfassungswidrigen Eingriffs in die gesetzlich geschützten inneren Angelegenheiten anerkannter Kirchen und Religionsgesellschaften zu vermeiden.

 

Wertekurse und Integrationsbeirat

 

Zu unbestimmt sind der Österreichischen Bischofskonferenz auch die im Entwurf für das Integrationsgesetz festgeschriebenen "Werte- und Orientierungskurse" für Asylberechtigte und subsidiär Schutzbedürftige. Menschen hätten in einer von Pluralität geprägten, freien Gesellschaft legitimerweise unterschiedliche, ja mitunter einander sogar widersprechende Wertevorstellungen. Deshalb regt das Generalsekretariat der Bischofskonferenz die gesetzliche Konkretisierung des Begriffs "Werte" dahingehend an, dass in den Kursen die Grundsätze der Staats-, Rechts- und Gesellschaftsordnung, zu denen Österreich als demokratischer Rechtsstaat verpflichtet ist, zu erklären und zu vermitteln sind.

 

Auch die Ausführungen zur Besetzung eines Integrationsbeirates sind der Bischofskonferenz zu vage. So wird darin u.a. auch von fünf Vertretern von "ausschließlich humanitären oder kirchlichen Einrichtungen" gesprochen. Es sollten laut Bischofskonferenz aber die konkreten Einrichtungen bzw. Organisationen angeführt werden, unter denen sich - "aufgrund ihrer offensichtlichen diesbezüglichen Relevanz und Kompetenz" - jedenfalls die Katholische Kirche befinden sollte.

 

 

Quelle: Kathpress

zurück
Weitere Meldungen

Generelles Kopftuch-Verbot ist unzulässig

Wiener Erzbischof plädiert für differenzierte Diskussion im Verhältnis von Religionsfreiheit, Staat und Öffentlichkeit

» weitere Informationen
Neues Arbeitsübereinkommen der SPÖ-ÖVP-Koalition enthält Pläne für Burkaverbot im öffentlichen Raum

Regierung will Verbot der Vollverschleierung

Neues Arbeitsübereinkommen der SPÖ-ÖVP-Koalition enthält Pläne für Burkaverbot im öffentlichen Raum

» weitere Informationen

    Zusatzinformationen:

    Galerie: Neuer Weihbischof Freitag geweiht

    Impressionen der Weihe von Johannes Freitag am 1. Mai 2025 im Grazer Dom.

     

     

    Bischofskonferenz-Videos

    Zustimmung erforderlich!Bitte akzeptieren Sie Cookies von Youtube und laden Sie die Seite neu, um diesen Inhalt sehen zu können.

    Aktuelle Veröffentlichungen

     

    • Leben schützen - 50 Jahre nach Beschluss der Fristenregelung (28. November 2023)
    • Nationale Synthese zum Synodalen Prozess (21. September 2022)
    • Appell der Österreichischen Bischofskonferenz zur Aufnahme von Geflüchteten (22. Dezember 2021)
    • "Schützen. Heilen. Versöhnen." - Erklärung zur Debatte um eine temporäre Impfpflicht (7. Dezember 2021)
    • Stellungnahme zum Sterbeverfügungsgesetz (12. November 2021)
    • Einladendes Wort der Bischöfe zum synodalen Prozess (Oktober 2021)
    • Assistenz zum Leben und nicht Hilfe zur Selbsttötung (Juni 2021)

     

    Presseerklärungen

     

    Hier finden Sie die Presseerklärungen der Vollversammlungen der Bischofskonferenz seit 1991 im Wortlaut.

     

     Zu den Erklärungen

     

     

    Nachrichten

     

    Neues auf katholisch.at

    • Experte: Ringen um gemeinsamen Ostertermin darf keine Machtfrage sein
    • Orgel: Musikwochen widmen sich "Königin der Instrumente"
    • Päpstliches Hilfswerk "Kirche in Not" in137 Ländern im Einsatz
    • Steiermark: Kirchenprotest gegen Kürzungen im Sozialbereich
    • Kirchliche Sommertagungen: Bildung, Theologie und spirituelle Impulse

     

    Finanko - Ethische Geldanlagen

     

    Der verantwortungsvolle Umgang mit Geld ist für Mission und Glaubwürdigkeit der katholischen Kirche eine selbstverständliche Verpflichtung aus dem Evangelium. Ausdruck davon ist die 2017 von der Österreichischen Bischofskonferenz beschlossene

    „Richtlinie Ethische Geldanlagen“ (FinAnKo).

     

    Alle Informationen

     

     


    Hauptmenü:
    • Home
    • Über uns
    • Positionen
    • Rechtliches
    • Datenschutz
    • Publikationen
    • Bilder
    • Links
    • FAQ

     

     

     

    Synodaler Prozess

    Weltsynode

     

    Abschlussdokument der Synode (Deutsch)

     

    Begleitende Notiz von Papst Franziskus über die Verbindlichkeit des Synoden-Schlussdokuments

     

    NEU: Abschlussdokument zur Weltsynode (Oktober 2024)

     

    Österreich-Bericht zur Vorbereitung des Instrumentum Laboris für die zweite Synodenversammlung im Oktober 2024

     

    Austrian report on the preparation of the Instrumentum Laboris for the second Synod Assembly in October 2024

     

    Relazione dell'Austria per la preparazione dell'Instrumentum Laboris per la seconda Assemblea sinodale dell'ottobre 2024

     



    Synthese-Bericht der Weltsynode (3. November 2023)

     

    Nationale Synthese zum synodalen Prozess

     

    Statements zur Synthese

     

    Begleitwort

     


     

    Sintesi nazionale sul processo sinodale

     

    Austrian synthesis report

     

    Mehr Infos zur Synode

     

     

     

    Generalsekretariat der Österreichischen Bischofskonferenz
    Rotenturmstraße 2
    A-1010 Wien

    Diözesenmenü:
    • Diözese Eisenstadt
    • Diözese Feldkirch
    • Diözese Graz-Seckau
    • Diözese Gurk
    • Diözese Innsbruck
    • Diözese Linz
    • Diözese St. Pölten
    • Erzdiözese Salzburg
    • Erzdiözese Wien
    • Militärordinariat
    • Abtei Wettingen-Mehrerau

    nach oben springen

    Mit Ihrer Zustimmung erlauben Sie das Setzen von Cookies auf unserer Webseite, um unser Internetangebot zu analysieren und stetig zu verbessern.

    Mehr...