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Aktuelles
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Öffentliche Gottesdienste bis vorerst Ende der ersten Februarwoche ausgesetzt

In Absprache mit Kultusministerin Raab verlängern alle 16 Religionsgesellschaften die derzeitigen Einschränkungen bis zum Ende der ersten Februarwoche. Für den Bereich der Bischofskonferenz gelten die Bestimmungen der Rahmenordnung für den 2. Lockdown. 

Am Montag haben die Kirchen und Religionsgesellschaften in Absprache mit Kultusministerin Susanne Raab die bisher geltende Corona-Vereinbarung verlängert: Analog zu den allgemein geltenden Ausgangsbeschränkungen im Lockdown werden die öffentlichen Gottesdienste vorerst bis zum Ende der ersten Februarwoche ausgesetzt. Wie es danach weitergeht, wird entsprechend der dann gültigen neuen allgemeinen Regelungen vereinbart, hieß es am Montagnachmittag in einer Aussendung des Ministeriums. Wie bereits jetzt stehen die Kirchen jedoch für persönliche Gebete weiter offen.

 

"Unser Ziel muss weiter sein, dass die Infektionszahlen in Österreich nach unten gehen. Die aktuelle Situation erfordert nun weiteres Durchhalten", erklärte Kultusministerin Raab und sagte: "Ich danke den Kirchen und Religionsgesellschaften für ihren Einsatz und dass sie mithelfen, das Infektionsgeschehen unter Kontrolle zu bringen."

 

Für den Bereich der Katholischen Kirche werden damit erneut jene Regelungen verlängert, die seit dem 28. Dezember gelten und seitens der Bischofskonferenz festgelegt wurden. Demnach sind derzeit "nicht öffentlich zugängliche Gottesdienste" im kleinsten Kreis zulässig. Sie können von fünf bis höchstens zehn im Vorhinein namentlich festgelegte Personen inklusive des Vorstehers stellvertretend für die ganze Gemeinde und unter Einhaltung von Schutzmaßnahmen gefeiert werden. Taufen und Trauungen sind während des Lockdowns auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben.


Rahmenordnung im Volltext

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Zusatzinformationen:

AKM für Musik im Gottesdienst

AKM-Meldungen für musikalische Aufführungen im Gottesdienst verursachen für die Pfarren keine Kosten, sind aber in jedem Fall wichtig.

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Das neue Gotteslob

Grafik: Monika Bartholomé


 

Offene Stellen für Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker in Österreich

 

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STELLENAUSSCHREIBUNG: Stiftsorganist:in Kloster Einsiedeln

Das Kloster Einsiedeln, Schweiz, sucht ab Herbst 2026 einen Stiftsorganisten / eine Stiftsorganistin. Es handelt sich um eine 70-80%-Stelle mit liturgischen, konzertanten und organisatorischen Verpflichtungen. 

 

Bewerbungsschluss ist der 15. März 2025

 

Hier geht's zur Ausschreibung

Das aktuelle Heft

Heft 1/ 2025

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Neue Website: KIRCHENMUSIK FÜR IHRE HOCHZEIT

Die Österreichische Kirchenmusikkommission bietet auf einer neuen Website Auswahlhilfen und Erläuterungen für die musikalische Gestaltung einer kirchlichen Trauung.

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Sing Halleluja

Um die Gestaltung von Messen zu erleichtern, hat die Fachkommission für Neues Geistliches Lied österreichische Komponistinnen und Komponisten eingeladen Hallelujas und Rufe vor dem Evangelium für alle 3 Lesejahre zu gestalten. 

 

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Rechtliches zum Streaming von Gottesdiensten

 

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Gotteslob - Begleitpublikationen

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Deutsches Musikinformationszentrum

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Die Gotteslob-Online-Konkordanz

Welches Lied findet sich wo im "neuen" Gotteslob? Hier finden Sie die Antwort.

Eine grdruckte Ausgabe der Konkordanz finden Sie hier.

 

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Österreichische Kirchenmusikkommission

St.-Peter-Bezirk 1, Stiege 2

5020 Salzburg

 

Email:

sekretariat@kirchenmusikkommission.at

office@singendekirche.at

 

Telefon +43 1 51611-1250

DVR-0029874 (046)

 

Bürozeiten:

Mo – Fr 8:00 – 12:00 Uhr 

Österreichische Kirchenmusikommission
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