Seitenbereiche:
  • zum Inhalt [Alt+0]
  • zum Hauptmenü [Alt+1]
  • zum Topmenü [Alt+3]
  • zu den Diözesenlinks [Alt+4]
  • zur Suche [Alt+5]
  • zu den Zusatzinformationen [Alt+6]

Singende Kirche
Portal der katholischen Kirchenmusik in Österreich
Topmenü:
  • Home
  • Orgelwochen Österreich
  • Kalender
  • Kontakt
  • Galerie
  • Datenschutz
  • Impressum

  • Schriftgröße: normal
  • Schriftgröße: groß
  • Schriftgröße: sehr groß
  • Home
  • Kirchenmusikkommission
  • Ansprechpersonen
  • Singende Kirche
  • Publikationen
  • Ausbildung
  • Service
    • Notenbesprechungen
    • Dokumente zur Kirchenmusik
    • Kalender
    • Downloads
    • Links
  • Orgelwochen Österreich
  • Orgel|Glocken
  • Neues Geistliches Lied
  • Ehrungen
Hauptmenü ein-/ausblenden
Positionsanzeige:
  • Kirchenmusik
  • Home

Aktuelles
Inhalt:
zurück

 

 

Rahmenordnung

der Österreichischen Bischofskonferenz

zur Feier öffentlicher Gottesdienste 

(wirksam ab 7. Februar 2021)

 

Mit dieser Rahmenordnung möchten die Bischöfe Österreichs gewährleisten, dass auch unter den gegebenen Bedingungen der Pandemie Gottesdienste ohne Gefährdung und in Würde gefeiert werden können. Zu den Voraussetzungen dafür gehören insbesondere Eigenverantwortung und Rücksichtnahme.

 

Der Diözesanbischof (Ortsordinarius) kann auf Grundlage dieser Rahmenordnung Detailbestimmun-gen für die Pfarren in einer Region und gegebenenfalls in der gesamten Diözese erlassen.

 

Diese Rahmenordnung gilt für gottesdienstliche Feiern. Für andere kirchliche Veranstaltungen (Pfarrcafe, Gruppentreffen, Kirchenkonzerte, Chorproben [Rechtlich gesehen gelten geistliche Konzerte und Chorproben als Kulturveranstaltungen und unterliegen den diesbezüglich geltenden Bestimmungen.] etc.) gelten die staatlichen Regelungen für den jeweiligen Veranstaltungstyp. Für Schulgottesdienste gelten die Regelungen dieser Rahmenordnung in Verbindung mit den allfälligen diözesanen Vorgaben für Gottesdienste und den Regelungen des BMBWF für den Schulbetrieb. Konkretisierungen werden von den diözesanen Schulämtern herausgegeben.

 

Für öffentliche Gottesdienste gelten – vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Rechtslage – nun folgende Regelungen:

 

Allgemeine Regeln

  • Vorgeschrieben ist ein Abstand zu anderen Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, von mindestens 2 Metern. Dafür sind entsprechende Vorkehrungen zu treffen (z.B. Absperren von Kirchenbänken). Der in dieser Rahmenordnung festgelegte Mindestabstand darf unterschritten werden, wenn dies die Vornahme religiöser Handlungen erfordert – dabei muss jedoch eine FFP2-Maske getragen werden (vgl. Konkretisierungen unten).

  • Die FFP2-Maske ist während des gesamten Gottesdienstes verpflichtend. Ausgenommen sind Kinder unter 6 Jahren und Personen, die mit ärztlicher Bestätigung aus gesundheitlichen Gründen keinen Mund-Nasen-Schutz tragen können. Kinder ab dem vollendeten 6. bis zum vollendeten 14. Lebensjahr sowie Schwangere dürfen auch einen Mund-Nasen-Schutz tragen.
    Soweit für das Wahrnehmen der liturgischen Dienste (Priester, Lektor/Lektorin, Kantor/Kantorin, Solistin/Solist etc.) das Tragen der FFP2-Maske während der Feier nicht möglich ist, sind diese für den unbedingt notwendigen Zeitraum davon befreit, müssen aber zur Kompensation größere Sicherheitsabstände bzw. die im Folgenden ausgeführten Konkretisierungen für Handlungen im rituellen Vollzug einhalten. Da ein häufiges An- und Ablegen der FFP2-Maske problematisch ist, wird der Vorsteherdienst in der Regel diesen Schutz nach dem Einzug und bis zur Kommunion nicht tragen. Der Dienst von Ministranten und Ministrantinnen ist möglich. Der vorgesehene Abstand von mindestens 2 Metern ist aber einzuhalten.

  • Gottesdienste unter freiem Himmel sind möglich, wenn die oben angeführten Bestimmungen zu Abstand und FFP2-Masken eingehalten werden.

  • Beim Kircheneingang müssen gut sichtbar Desinfektionsmittelspender bereitgestellt werden; auch bei Gottesdiensten unter freiem Himmel muss die Möglichkeit zum Desinfizieren der Hände an geeigneter Stelle bereitgestellt werden.

  • Flächen oder Gegenstände (z.B. Türgriffe, aber auch Bücher, Bänke, Ambo), die wiederholt berührt werden, müssen häufig gereinigt und desinfiziert werden.

  • Tücher zur Reinigung von Kelchen und Schalen, sowie die Tücher für die Händewaschung sollen nach jedem Gottesdienst gewaschen werden.

  • Die Kirchen müssen vor und nach den Gottesdiensten bestmöglich durchlüftet werden.

  • Ein Willkommensdienst aus der (Pfarr-)Gemeinde als Service am Kircheneingang bzw. bei Gottesdiensten unter freiem Himmel soll die Ankommenden empfangen, auf die Bestimmun-gen hinweisen und für Fragen zur Verfügung stehen.

  • Menschenansammlungen vor und nach den Gottesdiensten vor den Ein- und Ausgängen müssen unbedingt vermieden werden.

  • Die Weihwasserbecken müssen entleert und gereinigt sein. Das Besprengen von Personen und Gegenständen mit frischem Weihwasser ist unbedenklich. Weihwasser in abgedeckten Behältnissen soll zur Mitnahme für die Verwendung zuhause angeboten werden, wenn es über einen Hahn entnommen werden kann.

  • Gottesdienste sollen in der gebotenen Kürze gefeiert werden und, wo möglich, auch an Wochentagen in der großen Kirche (im Unterschied zur Wochentagskapelle) stattfinden.

  • Wer krank ist, sich krank fühlt oder bei wem der Verdacht auf eine ansteckende Erkrankung besteht, muss auf die Teilnahme an einer gemeinsamen Gottesdienstfeier verzichten und kann – auch zum eigenen Schutz und zum Schutz der anderen – keinen liturgischen Dienst ausüben.

  • Wer aus gesundheitlichen Gründen Bedenken hat oder verunsichert ist, ist eingeladen, daheim als Hauskirche Gottesdienst zu halten und sich im Gebet mit anderen zu verbinden; dafür können Videomeetings und Gottesdienstübertragungen (Radio, Fernsehen, Livestream [Zu beachten sind die (rechtlichen) Hinweise unter www.liturgie.at.] etc.) eine Unterstützung sein. Modelle für das Feiern von Hausgottesdiensten werden von den Liturgiereferaten der Diözesen in Österreich und Bozen-Brixen sowie von den Liturgischen Instituten in Salzburg und Freiburg/Schweiz über www.netzwerk-gottesdienst.at angeboten.

  • Die Pfarren halten ihre Kirchen tagsüber offen und laden ein zum persönlichen Gebet;

  • Liturgische Dienste sind unter folgenden Bedingungen möglich:

    • gründliches Waschen (mit Warmwasser und Seife) oder Desinfizieren der Hände unmittelbar vor dem Beginn der Feier;

    • der vorgesehene Mindestabstand darf für den Zeitraum einzelner, kurz andauernder liturgischer Handlungen mit FFP2-Maske unterschritten werden;

    • für den Notfall: Sollte es unbeabsichtigt bei der Wahrnehmung eines liturgischen Dienstes doch zu einem direkten Handkontakt gekommen sein (z. B. wenn sich bei der Kommunionspendung die Hände berührt haben), so ist die liturgische Handlung zu unterbrechen. Die Betroffenen waschen bzw. desinfizieren ihre Hände. Dann kann die Feier fortgesetzt werden.

 

Regelungen zur liturgischen Musik

Aufgrund der aktuellen Situation müssen Gemeindegesang und Chorgesang weiterhin unterbleiben. 

Nicht betroffen davon ist der Gesang von (bis zu vier) Solisten. Diese oder eine Kantorin / ein Kantor sollen wenigstens die unbedingt notwendigen Gesänge übernehmen; an die Stelle der übrigen Gesänge soll Instrumentalmusik (Orgel und bis zu vier Soloinstrumente) treten. Diese Regelungen gelten auch für Gottesdienste im Freien. 

 

Konkretisierungen für die einzelnen Feierformen

Messfeier

  • Als Friedenszeichen sind das gegenseitige Anblicken und Zuneigen und die Zusage des Friedens möglich. 
  • Körbchen für die Kollekte werden nicht weitergereicht, sondern z.B. am Ein- und Ausgang aufgestellt.
  • Die Hostien werden in der Sakristei vom Zelebranten nach Reinigen und Desinfizieren der Hände in die Hostienschale gelegt. Auf einer separaten Patene bereitet er eine eigene (große) Hostie, die er dann bei den Einsetzungsworten erheben, beim Agnus Dei brechen und schließlich selbst konsumieren wird.
  • Während des Hochgebetes bleibt die Schale mit den Hostien für die Mitfeiernden zur Minimierung der Übertragungsgefahr durch den Sprechakt bedeckt. 
  • Der Vorsteher kommuniziert in der vorgesehenen Weise, legt an der Kredenz den Mund-Nasen-Schutz an und wäscht sich gründlich die Hände (mit Warmwasser und Seife) oder desinfiziert sie. Dann nimmt er am Altar die Abdeckung von der Hostienschale.
  • Das Waschen oder Desinfizieren der Hände gilt auch für alle anderen Kommunionspender; sie empfangen die Kommunion aus hygienischen Gründen erst nach dem Kommuniongang der Gemeinde.
  • Beim Kommuniongang sind aus hygienischen Gründen folgende Regeln zu beachten:
    • Beim Gang zur Kommunion ist der Mindestabstand von 1,5 Metern immer einzuhalten;
    • Handkommunion ist dringend empfohlen.
      Mundkommunion ist nur möglich, wenn diese zum Abschluss des Kommuniongangs empfangen wird.
    • die Worte „Der Leib Christi – Amen“ entfallen unmittelbar beim Empfang der Kommunion durch die Gläubigen; der Vorsteher kann diese Worte aber nach dem „Seht das Lamm Gottes … Herr, ich bin nicht würdig“ sprechen, worauf alle mit „Amen“ antworten;
    • mit der heiligen Kommunion in den Händen treten die Gläubigen wenigstens 2 Meter zur Seite, um in Ruhe und Würde die Kommunion zu empfangen, was mit einem leichten Anheben des MNS möglich ist.

 

 

Feiern der Tagzeiten und Wort-Gottes-Feiern

sind nur unter Berücksichtigung der aktuellen Vorgaben möglich. 

 

Feiern der Taufe

können nur im kleinsten Kreis stattfinden. 

 

Feiern der Trauung

sind auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben.

 

Die gemeinsamen Feiern von Erstkommunion und Firmung

sind auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. 

 

Feier des Sakraments der Versöhnung

  • Die Beichte kann nur außerhalb des Beichtstuhles stattfinden, bevorzugt in einem ausreichend großen und gut durchlüfteten Raum, in dem die gebotenen Abstände (mindestens 2 Meter) gewahrt bleiben können. 
  • Hilfreich kann das Aufstellen einer Plexiglasscheibe auf einem Tisch in der Mitte sein; andernfalls ist das Tragen von FFP2-Masken notwendig.

 

Krankenkommunion, Viaticum und Feier der Krankensalbung

  • Bei der Krankenkommunion (und beim Viaticum) außerhalb von Krankenhäusern und Pflegeheimen muss im Vorfeld der Besuch mit den Angehörigen gut besprochen und vorbereitet werden.
  • Vor und nach den liturgischen Vollzügen wäscht der Priester gründlich die Hände oder desinfiziert sie.

 

Begräbnisse

  • Für Totenwache, Begräbnismesse oder Wort-Gottes-Feier in der Kirche gelten die Regeln dieser Rahmenordnung; für die musikalische Gestaltung gelten die oben beschriebenen allgemeinen Regeln.
  • Am Friedhof und in Aufbahrungshallen müssen die staatlichen Vorgaben eingehalten werden; diese sehen eine Höchstzahl von 50 Personen vor. 

 

 

Rahmenordnung zum Download

 

Zu früheren Rahmenordnungen

 

zurück

Zusatzinformationen:

AKM für Musik im Gottesdienst

AKM-Meldungen für musikalische Aufführungen im Gottesdienst verursachen für die Pfarren keine Kosten, sind aber in jedem Fall wichtig.

mehr: AKM für Musik im Gottesdienst

Das neue Gotteslob

Grafik: Monika Bartholomé


 

Offene Stellen für Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker in Österreich

 

mehr: Offene Stellen für Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker in Österreich

STELLENAUSSCHREIBUNG: Stiftsorganist:in Kloster Einsiedeln

Das Kloster Einsiedeln, Schweiz, sucht ab Herbst 2026 einen Stiftsorganisten / eine Stiftsorganistin. Es handelt sich um eine 70-80%-Stelle mit liturgischen, konzertanten und organisatorischen Verpflichtungen. 

 

Bewerbungsschluss ist der 15. März 2025

 

Hier geht's zur Ausschreibung

Das aktuelle Heft

Heft 1/ 2025

mehr: Das aktuelle Heft

Neue Website: KIRCHENMUSIK FÜR IHRE HOCHZEIT

Die Österreichische Kirchenmusikkommission bietet auf einer neuen Website Auswahlhilfen und Erläuterungen für die musikalische Gestaltung einer kirchlichen Trauung.

mehr: Neue Website: KIRCHENMUSIK FÜR IHRE HOCHZEIT

Sing Halleluja

Um die Gestaltung von Messen zu erleichtern, hat die Fachkommission für Neues Geistliches Lied österreichische Komponistinnen und Komponisten eingeladen Hallelujas und Rufe vor dem Evangelium für alle 3 Lesejahre zu gestalten. 

 

Zu den Halleluja-Versen

Rechtliches zum Streaming von Gottesdiensten

 

mehr: Rechtliches zum Streaming von Gottesdiensten

Gotteslob - Begleitpublikationen

» Folder zum Download

Deutsches Musikinformationszentrum

mehr: Deutsches Musikinformationszentrum

Die Gotteslob-Online-Konkordanz

Welches Lied findet sich wo im "neuen" Gotteslob? Hier finden Sie die Antwort.

Eine grdruckte Ausgabe der Konkordanz finden Sie hier.

 

Zur Suchmaske: Die Gotteslob-Online-Konkordanz

Hauptmenü:
  • Home
  • Kirchenmusikkommission
  • Ansprechpersonen
  • Singende Kirche
  • Publikationen
  • Ausbildung
  • Service
  • Orgelwochen Österreich
  • Orgel|Glocken
  • Neues Geistliches Lied
  • Ehrungen

 

Kontakt

Österreichische Kirchenmusikkommission

St.-Peter-Bezirk 1, Stiege 2

5020 Salzburg

 

Email:

sekretariat@kirchenmusikkommission.at

office@singendekirche.at

 

Telefon +43 1 51611-1250

DVR-0029874 (046)

 

Bürozeiten:

Mo – Fr 8:00 – 12:00 Uhr 

Österreichische Kirchenmusikommission
Sankt-Peter-Bezirk 1, Stiege 2
A-5020 Salzburg

Diözesenmenü:
  • Diözese Eisenstadt
  • Diözese Feldkirch
  • Diözese Graz-Seckau
  • Diözese Gurk-Klagenfurt
  • Diözese Innsbruck
  • Diözese Linz
  • Diözese St. Pölten
  • Erzdiözese Salzburg
  • Erzdiözese Wien
  • Militärordinariat

nach oben springen