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Foto von Magda Ehlers

Konversionsverbot: Scharfe Kritik an geplantem Gesetz in Österreich

Entwurf verbietet bei Strafandrohung das Hinterfragen von Wünschen Minderjähriger nach Geschlechtsumwandlung - Fachleute sehen Therapiefreiheit und Elternrechte in Gefahr

23.06.2025

Vor einem geplanten Gesetz der österreichischen Bundesregierung, welches ergebnisoffene Gespräche mit Jugendlichen zur Geschlechtsänderung stark einschränken soll, warnt das Ethikinstitut IMABE. Wer zu Vorsicht bei Pubertätsblockern oder Operationen rät, könnte demnach schon bald gestraft werden. Institutsdirektorin Susanne Kummer kritisiert in einer Stellungnahme am Montag, der Schwenk auf den affirmativen Ansatz als einzig erlaubte Haltung stehe im Widerspruch zu internationalen Studien. Wenn Schweden oder Großbritannien aus diesem Grund längst andere Wege gehen, sei es nicht zu verstehen, warum Österreich hier nicht folge.

 

Der von SPÖ und NEOS eingebrachte Entwurf für ein "Konversionsmaßnahmen-Schutz-Gesetz" gehe weit über den auch laut Kummer "berechtigten" Schutz vor Zwangstherapien bei Homosexuellen hinaus. Künftig soll bei Minderjährigen, die sich als "transgender" empfinden und eine Geschlechtsumwandlung wünschen, bereits jede kritische Nachfrage als strafbare "Konversionsmaßnahme" gelten. Medizinern, Therapeuten, Seelsorgern und Eltern drohen bei jeder Form ergebnisoffener Begleitung und explorativen Gesprächen bis zu 30.000 Euro Strafe oder ein Jahr Haft; Eltern riskieren zudem den Verlust ihres Sorgerechts.

 

Statt ergebnisoffener Begleitung schreibt das Gesetz eine affirmativ ausgerichtete Behandlung vor - also die uneingeschränkte Bestätigung der selbst empfundenen Geschlechtsidentität, unabhängig von Alter, Reife und Umständen. Laut §1 Abs. 2 muss die Behandlung darauf gerichtet sein, diese Identität "zum Ausdruck zu bringen", während jede kritische Auseinandersetzung oder Aufklärung über Risiken damit faktisch untersagt wäre. Zugrunde liege dem Gesetzesentwurf keine wissenschaftliche Grundlage, sondern die Hypothese, dass jeder Mensch das Recht habe, seinen Körper seiner "gefühlten Geschlechtsidentität" anzupassen - wobei dieser Begriff unscharf definiert ist, so Kummer.

 

Ursprünglich sollte der Nationalrat noch im Juni über den Gesetzesentwurf abstimmen, was angesichts wachsender Proteste aus der Fachwelt jedoch fraglich geworden ist. Kritik kommt sowohl von Medizinern als auch von Elternverbänden, Therapeuten und Juristen, die die Rücknahme des Gesetzesvorhabens fordern.

 

Plädoyer für Ergebnisoffenheit

 

Klar für die Möglichkeit zu ergebnisoffener Therapie bei jungen Menschen, die sich in ihrem Körper verunsichert fühlen, spricht sich die Präsidentin der Österreichischen Gesellschaft für Kinder- und Jugendheilkunde, Daniela Karall, aus. Ein solches Vorgehen sei keine "Konversionstherapie", sondern vielmehr "Ausdruck von Ernstnehmen der Situation, Respekt, Menschlichkeit und professioneller Verantwortung", so Karall in der IMABE-Stellungnahme.

 

Den vorliegenden Gesetzesentwurf kritisiert die stv. Direktorin der Innsbrucker Uniklinik für Pädiatrie hingegen scharf: Er greife unter Vorwand des Kinderschutzes in zentrale ethische, medizinische und gesellschaftliche Grundprinzipien ein. Noch nie habe ein Gesetz Ärzten unter Strafandrohung vorgeschrieben, wie sie in Krisen begleiten sollen, kritisiert Karall. Nun jedoch werde dort Manipulation unterstellt, "wo geduldige Auseinandersetzung nötig ist - was genau das wäre, was Jugendliche in solchen Krisensituationen brauchen".

 

"Watchful waiting"

 

Sehr wohl gibt es wissenschaftliche Belege dafür, dass Alternativen zur affirmativen Behandlung zielführender sind: Geschlechtsdysphorie legt sich demnach bei den meisten Kindern von selbst, "wenn man ihnen stattdessen mit beobachtendem Abwarten, dem sogenannten 'Watchful Waiting', begegnet", erklärt in der Stellungnahme die Psychiaterin Bettina Reiter. Die klassische Medizin verfolge dieses Prinzip für alle Symptome, die zwar gravierend, aber nicht unmittelbar lebensbedrohlich sind. Eine offene, beratende Therapie könne "den körperzerstörenden Transitionsprozess vermeiden".

 

Dass in der Realität das Abwarten immer seltener wird, belegt das IMABE-Institut durch Statistiken über die drastische Zunahme operativer Eingriffe bei jungen Frauen in Österreich: Von 2004 bis 2013 wurden 77 Brustamputationen bei dieser Gruppe mit Geschlechtsdysphorie durchgeführt, von 2014 bis 2023 waren es über 1.100. Gleichzeitig melden sich immer mehr sogenannte "Detransitioner" zu Wort, die ihre Entscheidung bereut und sich mit ihrem Geschlecht versöhnt haben. Sie berichten laut IMABE von Druck und Fehlbehandlungen.

 

Instabile Diagnose

 

Florian D. Zepf, Kinder- und Jugendpsychiater aus Jena, weist auf die Instabilität der Diagnose "Geschlechtsinkongruenz" hin. Laut einer Studie vom Deutschen Ärzteblatt verschwindet sie bei 65 Prozent nach fünf Jahren ohne Eingriffe; internationale Studien berichten von bis zu 90 Prozent. Zudem belegen Metaanalysen, dass Jugendliche nach Transition längerfristig häufiger unter psychischen Problemen leiden - darunter Depression, Suizidgedanken oder Angststörungen - als jene mit Gender-Dysphorie, die nicht operiert wurden.

 

Hingewiesen wird von IMABE auch auf Warnungen der Elterninitiative ROGD Österreich (Rapid Onset Gender Dysphoria), wonach Geschlechtsidentität nicht unveränderlich und angeboren ist, wie vom Gesetzesentwurf behauptet, sondern sich erst entwickelt. Dabei führe unreflektierte Affirmation in pubertären Reifungskrisen mitunter zu irreversiblen Eingriffen. Die Initiative fordert, das Gesetz zurückzunehmen, das "politisch verantwortungslos vulnerablen jungen Menschen irreversible Körpereingriffe de facto als einzige Option" anbietet und bezahlt.

 

Gravierende medizinische Eingriffe wie Sterilisation, Genitaloperationen und lebenslange Hormonbehandlungen bleiben laut IMABE vom Gesetz unbehelligt und werden gesetzlich geschützt und gefördert. Der Gesetzestext unterstelle zudem Religionsgemeinschaften "Zwangspraktiken" oder gar "Exorzismus" - stigmatisierende Begriffe, die ebenfalls durch keinen einzigen dokumentierten Fall in Österreich belegt seien.

 

Auch von juristischer Seite erhält der Entwurf Kritik, vor allem wegen der Unschärfe seiner Definitionen. Allein am Ziel einer Maßnahme orientiere man sich, ungeachtet von Kontext, Absicht oder Einvernehmlichkeit. Deshalb kämen nun auch Gespräche aus elterlicher Sorge oder seelsorgliche Begleitung unter Verdacht, selbst wenn die Betroffenen solche von sich aus gewünscht haben - wobei die Strafen, die keinen Raum für Verhältnismäßigkeit ließen, das Vertrauensverhältnis in Familien wie auch das Seelsorgegeheimnis und die Meinungsfreiheit bedrohten.

 

"Geschützte Räume" nötig

 

Im Gegensatz zum österreichischen Gesetzesentwurf zeigen internationale Entwicklungen laut IMABE eine Trendwende: Der britische Cass-Report aus 2024 fordert Vorrang für Psychotherapie, da für medizinische Eingriffe bei Minderjährigen keine Evidenz vorliegt. Transidentität werde dabei nicht pathologisiert, sondern man richte den Fokus darauf, dass Jugendliche mit Geschlechtsdysphorie überdurchschnittlich häufig unter begleitenden psychischen Erkrankungen leiden. Auch Schweden und Finnland überarbeiten Leitlinien und begrenzen affirmatives Vorgehen.

 

Auch in Österreich sollten "sachliche Differenzierung und geschützte Räume, in denen Betroffene ihre Nöte besprechen können, ohne dass alle Beteiligten mit drakonischen Strafen rechnen müssen" forciert werden, fordert IMABE-Direktorin Kummer gegenüber Kathpress. "Junge Menschen mit Geschlechtsdysphorie verdienen Sorgfalt, keine Ideologie. Kein Mensch darf zu etwas gezwungen werden - genauso wenig darf aber auch niemand für eine therapeutische Offenheit, elterliche Sorge oder seelsorgliche Begleitung bestraft werden". Ein Staat überschreite seine demokratische Legitimation, "wenn er den Ärzten vorschreibt, gegen ihre fachliche Überzeugung zu handeln, Therapeuten entmündigt und wissenschaftliche Kritik sowie das Vorgehen von Eltern, die wissenschaftlich begründete Vorsicht walten lassen, strafbar macht".

 

 

Quelle: kathpress

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