Aufgaben der Kirchenmusikkommission
PFLEGE UND FÖRDERUNG DER LITURGISCHEN UND DER GEISTLICHEN MUSIK ALLER EPOCHEN
- des Gregorianischen Gesanges sowie der ein- und mehrstimmigen liturgischen Musik,
- des deutschen Kirchenliedes und anderer liturgischer Gemeindegesänge,
- der Orgelmusik,
- der geistlichen Vokal- und Instrumentalmusik.
SORGE FÜR
- die religiöse, liturgische und künstlerische Bildung der Scholen, Kirchenchöre, Jugendchöre, kirchlichen Vokal- und Instrumentalensembles,
- die Stellung und Aufgabe dieser Gruppen in den Gemeinden,
- die Ausbildung und Fortbildung aller Kirchenmusiker, der Leiter anderer kirchenmusikalischer Gruppen sowie der liturgischen Vorsänger/innen (Kantoren/Kantorinnen),
- die kirchenmusikalische Ausbildung und Fortbildung der Priester, Diakone und aller Mitarbeiter/innen im pastoralen und katechetischen Dienst,
- einen den liturgischen und künstlerischen Anforderungen gemäßen Orgelbau,
- die Komposition und die Herausgabe kirchenmusikalischer Werke in entsprechenden Editionen,
- die kirchenmusikalische Wissenschaft und Forschung,
- die sozialen Belange der Kirchenmusiker und deren Stellung in Kirche und Gesellschaft.
MITARBEIT
- in den Fachgremien der Österreichischen Bischofskonferenz,
- im ökumenischen Bereich.
VERTRETUNG UND WAHRUNG
- der Interessen der katholischen Kirchenmusik in der Öffentlichkeit, besonders in den Medien.