Der Kirchenbeitrag ist die finanzielle Grundlage für die vielfältigen Aufgaben, Angebote und Leistungen der Katholischen Kirche in Österreich. Er beträgt wie in den letzten Jahren 1,1 % des steuerpflichtigen Einkommens. Davon wird ein allgemeiner Absetzbetrag von 59 Euro abgezogen. Wenn kein Nachweis über das Einkommen vorliegt, werden die Kirchenbeiträge geschätzt.
Wird im Kontakt mit der Kirchenbeitragsstelle die persönliche Lebenssituation thematisiert, können Ermäßigungen angewendet und der Kirchenbeitrag individuell angepasst werden. Beispielsweise wird auf Bezieherinnen und Bezieher von Kindergeld und Arbeitslosengeld besonders Rücksicht genommen.
Ab dem Veranlagungsjahr 2024 können vom Kirchenbeitrag 600 Euro statt wie bisher 400 Euro pro Jahr steuerlich abgesetzt werden.
Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Homepage des Finanzministeriums. Weitere Informationen zur "antragslosen Arbeitnehmerveranlagung" und zur automatischen Datenübermittlung erhalten Sie hier bzw. bei Ihrem Finanzamt.