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Regelungen zur Musik im Gottesdienst ab 19. Mai 2021

Mit der neuen Rahmenordnung der österreichischen Bischöfe sind Gemeinde- und Chorgesang wieder möglich.

 

 

Regelungen zur liturgischen Musik

 

Gemeindegesang

Gemeinsames Singen und Sprechen sind wesentliche Bestandteile der liturgischen Feier. Aufgrund der aktuellen Situation ist der Gemeindegesang wieder möglich, muss aber in Hinblick auf dessen Dauer und Umfang reduziert werden.

  • Bei Messfeiern:
    • Es sollte nicht verzichtet werden auf: Gloria (wenn vorgesehen), Kehrvers zum Antwortpsalm, Ruf vor dem Evangelium, Sanctus und ein für den Tages- oder Festgedanken besonders geeignetes Lied;
    • Empfohlen werden vor allem Gesänge im Wechsel zwischen Kantorin bzw. Kantor und Gemeinde (z.B. Refrainlieder, Psalmen, Responsorien usw.) sowie Instrumentalmusik (Orgel und/oder andere Instrumente) an den dafür vorgesehenen Stellen: zur Eröffnung, während der Gabenbereitung und zur Kommunion, am Ende des Gottesdienstes;
    • die Lieder und Gesänge der Gemeinde sollen grundsätzlich begleitet werden (mit Orgel, Keyboard oder Gitarren);
       
  • bei Wort-Gottes-Feiern sollte nicht verzichtet werden auf:
    Kehrvers zum Antwortpsalm, Ruf vor dem Evangelium, Gesänge zum Lobpreis, ein für den Tages- oder Festgedanken besonders geeignetes Lied;
  • Tagzeitenliturgie:
    bei Laudes und Vesper sollen wenigstens Hymnus, Responsorium breve und Benedictus/Magnificat gesungen werden.

 

Chorgesang

Chorgesang im Gottesdienst ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:

  • Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr (geimpft/getestet/genesen gemäß § 1 Abs 2 COVID-19-ÖV), der bei der Chorleitung dokumentiert werden muss;
  • Einhalten des Abstands von mindestens 2 Metern für die Dauer des Singens ohne FFP2- Maske.
    Wenn der Abstand von 2 Metern im Ausnahmefall geringfügig unterschritten wird, müssen auch beim Singen FFP2-Masken getragen werden.
  • Für die Proben von Kirchenchören gelten dieselben Bestimmungen der COVID-19-Öffnungsverordnung wie für Vereine (vgl. das Informationsblatt „Empfehlungen des Chorverband Österreich zur Öffnung für die Chöre ab 19. Mai 2021“, https://chorverband.at).
  • Diese Regelungen gelten auch für Kinder- und Jugendchöre, sowie für Vokal/Instrumentalensembles.

Gottesdienste im Freien:

  • Empfohlen ist die Begleitung des Gemeindegesangs und der Kantorinnen und Kantoren durch Bläser.
  • Die Zahl der Mitwirkenden an der Kirchenmusik ist ggf. aufgrund der oben genannten Abstandsregel zu festzulegen, generelle Beschränkungen gelten nicht mehr.

 

Rahmenordnung zum Download

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Zusatzinformationen:

AKM für Musik im Gottesdienst

AKM-Meldungen für musikalische Aufführungen im Gottesdienst verursachen für die Pfarren keine Kosten, sind aber in jedem Fall wichtig.

mehr: AKM für Musik im Gottesdienst

Das neue Gotteslob

Grafik: Monika Bartholomé


 

Offene Stellen für Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker in Österreich

 

mehr: Offene Stellen für Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker in Österreich

STELLENAUSSCHREIBUNG: Stiftsorganist:in Kloster Einsiedeln

Das Kloster Einsiedeln, Schweiz, sucht ab Herbst 2026 einen Stiftsorganisten / eine Stiftsorganistin. Es handelt sich um eine 70-80%-Stelle mit liturgischen, konzertanten und organisatorischen Verpflichtungen. 

 

Bewerbungsschluss ist der 15. März 2025

 

Hier geht's zur Ausschreibung

Das aktuelle Heft

Heft 1/ 2025

mehr: Das aktuelle Heft

Neue Website: KIRCHENMUSIK FÜR IHRE HOCHZEIT

Die Österreichische Kirchenmusikkommission bietet auf einer neuen Website Auswahlhilfen und Erläuterungen für die musikalische Gestaltung einer kirchlichen Trauung.

mehr: Neue Website: KIRCHENMUSIK FÜR IHRE HOCHZEIT

Sing Halleluja

Um die Gestaltung von Messen zu erleichtern, hat die Fachkommission für Neues Geistliches Lied österreichische Komponistinnen und Komponisten eingeladen Hallelujas und Rufe vor dem Evangelium für alle 3 Lesejahre zu gestalten. 

 

Zu den Halleluja-Versen

Rechtliches zum Streaming von Gottesdiensten

 

mehr: Rechtliches zum Streaming von Gottesdiensten

Gotteslob - Begleitpublikationen

» Folder zum Download

Deutsches Musikinformationszentrum

mehr: Deutsches Musikinformationszentrum

Die Gotteslob-Online-Konkordanz

Welches Lied findet sich wo im "neuen" Gotteslob? Hier finden Sie die Antwort.

Eine grdruckte Ausgabe der Konkordanz finden Sie hier.

 

Zur Suchmaske: Die Gotteslob-Online-Konkordanz

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Kontakt

Österreichische Kirchenmusikkommission

St.-Peter-Bezirk 1, Stiege 2

5020 Salzburg

 

Email:

sekretariat@kirchenmusikkommission.at

office@singendekirche.at

 

Telefon +43 1 51611-1250

DVR-0029874 (046)

 

Bürozeiten:

Mo – Fr 8:00 – 12:00 Uhr 

Österreichische Kirchenmusikommission
Sankt-Peter-Bezirk 1, Stiege 2
A-5020 Salzburg

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