Regelungen zur Musik im Gottesdienst ab 19. Mai 2021
Regelungen zur liturgischen Musik
Gemeindegesang
Gemeinsames Singen und Sprechen sind wesentliche Bestandteile der liturgischen Feier. Aufgrund der aktuellen Situation ist der Gemeindegesang wieder möglich, muss aber in Hinblick auf dessen Dauer und Umfang reduziert werden.
- Bei Messfeiern:
- Es sollte nicht verzichtet werden auf: Gloria (wenn vorgesehen), Kehrvers zum Antwortpsalm, Ruf vor dem Evangelium, Sanctus und ein für den Tages- oder Festgedanken besonders geeignetes Lied;
- Empfohlen werden vor allem Gesänge im Wechsel zwischen Kantorin bzw. Kantor und Gemeinde (z.B. Refrainlieder, Psalmen, Responsorien usw.) sowie Instrumentalmusik (Orgel und/oder andere Instrumente) an den dafür vorgesehenen Stellen: zur Eröffnung, während der Gabenbereitung und zur Kommunion, am Ende des Gottesdienstes;
- die Lieder und Gesänge der Gemeinde sollen grundsätzlich begleitet werden (mit Orgel, Keyboard oder Gitarren);
- bei Wort-Gottes-Feiern sollte nicht verzichtet werden auf:
Kehrvers zum Antwortpsalm, Ruf vor dem Evangelium, Gesänge zum Lobpreis, ein für den Tages- oder Festgedanken besonders geeignetes Lied;
- Tagzeitenliturgie:
bei Laudes und Vesper sollen wenigstens Hymnus, Responsorium breve und Benedictus/Magnificat gesungen werden.
Chorgesang
Chorgesang im Gottesdienst ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:
- Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr (geimpft/getestet/genesen gemäß § 1 Abs 2 COVID-19-ÖV), der bei der Chorleitung dokumentiert werden muss;
- Einhalten des Abstands von mindestens 2 Metern für die Dauer des Singens ohne FFP2- Maske.
Wenn der Abstand von 2 Metern im Ausnahmefall geringfügig unterschritten wird, müssen auch beim Singen FFP2-Masken getragen werden. - Für die Proben von Kirchenchören gelten dieselben Bestimmungen der COVID-19-Öffnungsverordnung wie für Vereine (vgl. das Informationsblatt „Empfehlungen des Chorverband Österreich zur Öffnung für die Chöre ab 19. Mai 2021“, https://chorverband.at).
- Diese Regelungen gelten auch für Kinder- und Jugendchöre, sowie für Vokal/Instrumentalensembles.
Gottesdienste im Freien:
- Empfohlen ist die Begleitung des Gemeindegesangs und der Kantorinnen und Kantoren durch Bläser.
- Die Zahl der Mitwirkenden an der Kirchenmusik ist ggf. aufgrund der oben genannten Abstandsregel zu festzulegen, generelle Beschränkungen gelten nicht mehr.