Ausschreibung von Anstellungen für Kirchenmusiker und Kirchenmusikerinnen
Die katholischen Pfarreien Altstätten und Hinterforst-Eichberg im Bistum St.Gallen suchen per 1. September 2023 oder nach Vereinbarung eine/einen hauptamtliche/hauptamtlichen Kirchenmusikerin / Kirchenmusiker: Chorleitung und Orgeldienst 70-80%
Das Kirchenmusikreferat der Diözese Gurk-Klagenfurt sucht ab September 2023 eine/n Regionalkantor/in: 29 Wochenstunden; Dienstort Spittal an der Drau / St. Peter.
Das Kirchenmusikreferat der Erzdiözese Wien sucht ab September 2023 eine/n Referentin für Kirchenmusik: 20 Wochenstunden.
Stift Geras sucht einen Stiftsorganistin/Stiftsorganist
Bistum Görlitz Kirchenmusiker (m/w/d) für die Kathedrale St. Jakobus
zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Vollzeit, auf Wunsch auch in Teilzeit
Diözese Linz: Diözesane:r Kirchenmusikbeauftragte:r (m/w/d)
ab 01.3.2023 (etwas späterer Anstellungsbeginn nach Vereinbarung möglich), 28,25–37,5 h / Wo = 75–100 %
Diözese Graz-Seckau
sucht ab 1. September 2022
eine/n Referentin/Referenten für Kirchenmusik und Glocken im Fachbereich
Pastoral & Theologie für 15 Wochenstunden (Teilzeit)
Stadtpfarrkirche Graz
sucht ab 1. Oktober 2022
eine Organistin / einen Organisten für eine Anstellung
im Ausmaß von 19 Wst.
Leitung Stiftsmusik Klosterneuburg
Das Stift Klosterneuburg sucht ab 1. September 2022
eine Leiterin / einen Leiter (Vollzeit)
Konservatorium für Kirchenmusik Graz
Das Bischöfliche Amt für Schule und Bildung sucht
ab 1. September 2022
eine Leiterin / einen Leiter des Konservatoriums für Kirchenmusik
Jesuitenkirche Innsbruck
sucht ab 1. Februar 2022
eine Kirchenmusikerin/einen Kirchenmusiker
(20 Wochenstunden)
Die Erzdiözese Salzburg
sucht ab dem 1. September 2022
einen Domkapellmeister/eine Domkapellmeisterin
Vollzeit (38 Wochenstunden)
ab dem 1. September 2022
einen Domorganisten/eine Domorganistin
für die Salzburger Dommusik
Vollzeit (38 Wochenstunden)
In Österreich gibt es (im Unterschied zu Deutschland, der Schweiz und einigen skandinavischen Ländern) für den kirchenmusikalischen Dienst keine zentralen diözesanen Stellenpläne. Anstellungsverhältnisse sind nach Bedarf und Notwendigkeit bzw. nach den vorgegebenen Möglichkeiten diözesan oder pfarrlich geregelt.
Hauptamtliche Kirchenmusiker*innen wirken an den Domkirchen (häufig Kapellmeister und Organist), an zahlreichen Stifts- bzw. Klosterkirchen, teilweise auch an größeren Pfarrkirchen, als Kirchenmusikreferenten der Diözesen oder als Regionalkantoren, die sowohl mit pfarrlichen als auch mit regionalen Bildungsaufgaben betraut sind.
Dazu kommen die Lehrenden an den Diözesankonservatorien. Zahlreiche akademische Kirchenmusiker*innen haben Teilzeitstellen in Pfarren und arbeiten zusätzlich an Schulen bzw. Musikschulen, auch in anderen kirchlichen Diensten. Von den nebenberuflichen Kirchenmusiker*innen (meist auf B-, C- oder D-Ebene) wirkt der Großteil auf Honorarbasis gemäß den Stundensätzen der einzelnen Diözesen.