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Singende Kirche
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Aktuelles
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Bischofskonferenz: Anpassung der Rahmenordnung für Gottesdienste ab 22. November

Der österreichweite Lockdown erfordert eine neuerliche Anpassung der Rahmenordnung zur Feier von Gottesdiensten ab 22. November 2021.

 

Anders als in den ersten beiden Lockdowns bleibt die Möglichkeit zur Feier öffentlicher Gottesdienste erhalten. "Damit Gottesdienste aber ohne Gefährdung und in Würde gefeiert werden können, müssen zu den erst kürzlich verlautbarten Maßnahmen zusätzliche Vorsichtsmaßnahmen eingehalten werden:

 

  • Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken während der ganzen Feier.
  • Abstand von mindestens 2 Metern zu haushaltsfremden Personen (dazu müssen in den Kirchen Maßnahmen zur Einhaltung anbieten (z.B. Absperren von Bankreihen).
  • 3G-Nachweis für alle liturgischen Dienste (bei Kindern gilt Ninja-Pass)
  • Der Gemeindegesang ist als wesentlicher Vollzug der Liturgie weiterhin möglich, "Aufgrund der aktuellen Situation ist der Gemeindegesang zwar möglich, muss aber in Hinblick auf dessen Dauer und Umfang stark reduziert und unter besonderer Berücksichtigung der für den Ablauf der Feier notwendigen Gesänge eingeschränkt werden."
  • Chorgesang ist derzeit nicht möglich!
    MÖGLICH ist aber der Gesang von (bis zu vier) Solisten sowie Instrumentalmusik (Orgel und bis zu vier Soloinstrumente).

    Voraussetzung:
    • Die Musiker:innen müssen den Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr (2G-Nachweis im Sinne der aktuellen staatlichen Verordnung zur Bekämpfung der Verbreitung von COVID-19) erbringen, der bei der Leitung dokumentiert sein muss.
      Die Einhaltung des Abstands von mindestens 2 Metern ist erforderlich.
    • Für die Dauer des Singens ist keine FFP2-Maske vorgeschrieben. Wenn der Abstand von 2 Metern im Ausnahmefall geringfügig unterschritten wird, müssen auch beim Singen FFP2 Masken getragen werden.

 


 

Rahmenordnung im Wortlaut 

Informationen zum Präventionskonzept im Wortlaut

 

 

 

» Frühere Rahmenordnungen

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Zusatzinformationen:

AKM für Musik im Gottesdienst

AKM-Meldungen für musikalische Aufführungen im Gottesdienst verursachen für die Pfarren keine Kosten, sind aber in jedem Fall wichtig.

mehr: AKM für Musik im Gottesdienst

Das neue Gotteslob

Grafik: Monika Bartholomé


 

Offene Stellen für Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker in Österreich

 

mehr: Offene Stellen für Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker in Österreich

STELLENAUSSCHREIBUNG: Stiftsorganist:in Kloster Einsiedeln

Das Kloster Einsiedeln, Schweiz, sucht ab Herbst 2026 einen Stiftsorganisten / eine Stiftsorganistin. Es handelt sich um eine 70-80%-Stelle mit liturgischen, konzertanten und organisatorischen Verpflichtungen. 

 

Bewerbungsschluss ist der 15. März 2025

 

Hier geht's zur Ausschreibung

Das aktuelle Heft

Heft 1/ 2025

mehr: Das aktuelle Heft

Neue Website: KIRCHENMUSIK FÜR IHRE HOCHZEIT

Die Österreichische Kirchenmusikkommission bietet auf einer neuen Website Auswahlhilfen und Erläuterungen für die musikalische Gestaltung einer kirchlichen Trauung.

mehr: Neue Website: KIRCHENMUSIK FÜR IHRE HOCHZEIT

Sing Halleluja

Um die Gestaltung von Messen zu erleichtern, hat die Fachkommission für Neues Geistliches Lied österreichische Komponistinnen und Komponisten eingeladen Hallelujas und Rufe vor dem Evangelium für alle 3 Lesejahre zu gestalten. 

 

Zu den Halleluja-Versen

Rechtliches zum Streaming von Gottesdiensten

 

mehr: Rechtliches zum Streaming von Gottesdiensten

Gotteslob - Begleitpublikationen

» Folder zum Download

Deutsches Musikinformationszentrum

mehr: Deutsches Musikinformationszentrum

Die Gotteslob-Online-Konkordanz

Welches Lied findet sich wo im "neuen" Gotteslob? Hier finden Sie die Antwort.

Eine grdruckte Ausgabe der Konkordanz finden Sie hier.

 

Zur Suchmaske: Die Gotteslob-Online-Konkordanz

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Kontakt

Österreichische Kirchenmusikkommission

St.-Peter-Bezirk 1, Stiege 2

5020 Salzburg

 

Email:

sekretariat@kirchenmusikkommission.at

office@singendekirche.at

 

Telefon +43 1 51611-1250

DVR-0029874 (046)

 

Bürozeiten:

Mo – Fr 8:00 – 12:00 Uhr 

Österreichische Kirchenmusikommission
Sankt-Peter-Bezirk 1, Stiege 2
A-5020 Salzburg

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