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Hinweise für die musikalische Gestaltung beim Streaming von Gottesdiensten

Beim Streaming von Gottesdiensten gelten die entsprechenden Hinweise in der Rahmenordnung der Österreichischen Bischofskonferenz vom 6. Oktober 2020 (Geltung ab 9.10.2020).

 

Grundsätzliches

 

Gemeinsames Singen und Sprechen sind wesentliche Bestandteile der liturgischen Feier. Aufgrund der aktuellen Situation soll der Gesang aber reduziert werden. Jedenfalls sollen gemeinsam gesungen werden:

 

Bei Messfeiern

  • Gloria (wenn vorgesehen), Kehrvers zum Antwortpsalm, Ruf zum Evangelium, Sanctus, evtl. ein für den Tages- oder Festgedanken besonders geeignetes Lied;
  • die Lieder und Gesänge der Gemeinde sollen grundsätzlich begleitet werden (mit Orgel, Keyboard oder Gitarren);
  • empfohlen wird auch Instrumentalmusik (Orgel und/oder andere Instrumente): zur Eröffnung, während der Gabenbereitung und zur Kommunion, am Ende des Gottesdienstes;
  • bei Wort-Gottes-Feiern wesentliche Elemente:
    Kehrvers zum Antwortpsalm, Ruf zum Evangelium, Gesänge zum Lobpreis, ein für den Tages- oder Festgedanken besonders geeignetes Lied;

Tagzeitenliturgie

bei Laudes und Vesper wenigstens Hymnus und Benedictus/Magnificat;

 

Chormusik in den Gottesdiensten

Chorgesang (evtl. in reduzierter Besetzung) bzw. Sologesang sind unter Einhaltung aller Sicherheitsmaßnahmen möglich und erwünscht. Sängerinnen und Sänger halten dabei einen Abstand von mindestens 1,5 Metern und tragen MNS, den sie evtl. für das Singen ablegen.

 

Gottesdienste im Freien

Empfohlen ist die Begleitung des Gemeindesgesangs und der Kantoren durch Bläser.


Für die Chortätigkeit (Proben und Gottesdienste) im kirchlichen Bereich ist ein Hygienekonzept erforderlich. Informationen und Vorlagen finden sich unter www.kirchenmusikkommission.at.

 

 

 

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Zusatzinformationen:

Das neue Gotteslob

Grafik: Monika Bartholomé


 

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Kontakt

Österreichische Kirchenmusikkommission

St.-Peter-Bezirk 1, Stiege 2

5020 Salzburg

 

Email:

sekretariat@kirchenmusikkommission.at

office@singendekirche.at

 

Telefon +43 662 844576-83

DVR-0029874 (046)

 

Bürozeiten:

Mo – Fr 8:00 – 12:00 Uhr 

Österreichische Kirchenmusikommission
Sankt-Peter-Bezirk 1, Stiege 2
A-5020 Salzburg

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