Im Zuge der Öffnungsschritte nach Ende des allgemeinen Lockdowns passt die Katholische Kirche ihre Regeln für öffentliche Gottesdienste an. Die wichtigsten Änderungen: der einzuhaltende Mindestabstand wird auf 1 Meter reduziert und Chorsingen ist mit 2G-Nachweis wieder möglich.
Das beliebte Weihnachtslied „Engel auf den Feldern singen“ (GL 250) mit dem Refrain „Gloria in excelsis Deo“ entspricht nicht dem Text des Gloria-Hymnus. Ein Gestaltungsvorschlag des Dt. Lit. Instituts bietet einen Lösungsansatz zum kostenfreien Download: die Kombination mit der Gloria-Paraphrase „Preis und Ehre Gott dem Herren“ (GL 171).
Die Österreichische Kirchenmusikkommission veröffentlicht eine Distanzierung: „Volksliturgische Kirchenlieder Klosterneuburg“ und „Volksliturgische Messe Klosterneuburg“ sind kein Projekt des Pius-Parsch-Instituts.
Die 1. und 2. Novelle der 3. COVID-19-Öffnungsverordnung (3. COVID-19-MV) führen zu Verschärfungen, die ab 13. November 2021 für das Musizieren von Chören, Vokal- und Instrumentalensembles im kirchlichen Bereich gelten.
Die neue Bestimmungen zur Covid19-Prävention erfordern auch eine Anpassung der Rahmenordnung für die Feier öffentlicher Gottesdienste. Die Bestimmungen werden in Kürze hier veröffentlicht.
Um die Gestaltung von Messen zu erleichtern, hat die Fachkommission für Neues Geistliches Lied österreichische Komponistinnen und Komponisten eingeladen Hallelujas und Rufe vor dem Evangelium für alle 3 Lesejahre zu gestalten.