Weil für Gottesdienste "3G-Regel" nicht gilt, ist in Kirchen wieder eine FFP2-Maske verpflichtend. Keine Änderungen bei Gemeinde- und Chorgesang (Quelle: KAP)
Corona-Folgen für die Kirchenmusik noch nicht absehbar
Im Interview mit dem Kölner Domradio spricht der Präsident der Österreichischen Kirchenmusikkommission, Prof. Franz Karl Praßl, über die Folgen der Pandemie für die Kirchenmusik.
Ab Donnerstag, 1. Juli, kommt es bei öffentlichen Gottesdiensten zu weiteren Erleichterungen bei den Corona-Schutzmaßnahmen. Die Regelungen dafür hat die Bischofskonferenz am Mittwoch veröffentlicht.
Aufgrund der 5. Novelle zur COVID-19-Öffnungsverordnung gibt es zunächst bis zum 30.6. weitere Erleichterungen für die Probentätigkeit von Kirchenchören.
Die nächsten Öffnungsschritte bringen weitere Erleichterungen für Gottesdienste und das Chorsingen (im Gottesdienst): der Mindestabstand kann auf 1 Meter verringert werden; bei Gottesdienste unter freiem Himmel fällt die Maskenpflicht.
Nach langen Vorarbeiten durch das Blindenapostolat ist der Österreich-Teil des Gebet-und Gesangbuchs „Gotteslob“ (ab Lied Nummer 700) im Super-Großdruck verfügbar.
STELLENAUSSCHREIBUNG: Stiftsorganist:in Kloster Einsiedeln
Das Kloster Einsiedeln, Schweiz, sucht ab Herbst 2026 einen Stiftsorganisten / eine Stiftsorganistin. Es handelt sich um eine 70-80%-Stelle mit liturgischen, konzertanten und organisatorischen Verpflichtungen.
Die Österreichische Kirchenmusikkommission bietet auf einer neuen Website Auswahlhilfen und Erläuterungen für die musikalische Gestaltung einer kirchlichen Trauung.
Um die Gestaltung von Messen zu erleichtern, hat die Fachkommission für Neues Geistliches Lied österreichische Komponistinnen und Komponisten eingeladen Hallelujas und Rufe vor dem Evangelium für alle 3 Lesejahre zu gestalten.