Ein Freitesten für Kirchenchöre spätestens mit der nächsten Lockerungswelle fordert der Präsident der österreichischen Kirchenmusikkommission, Franz Karl Praßl, im Interview mit Ö1. (Kathpress, 15.4.2021)
Aufgrund von Rückfragen präzisiert und klärt die Österreichische Kirchenmusikkommission die Bestimmungen zur musikalischen Gestaltung von Gottesdiensten.
Die aktualisierte Rahmenordnung sieht weiterhin die Feier öffentlicher Gottesdienste und reagiert auf regionale Verschärfungen durch die Behörden. Trauungen sind 'im kleinsten Kreis' möglich. (Quelle: Kathpress)
Der Grazer Kirchenmusikreferent Michael Schadler spricht im Interview mit "Kleiner Zeitung" über die Bedeutung der Kirchenmusik auch in säkularer Gesellschaft und die Gemeinschaft bildende Kraft des Gemeindegesangs.
Auf Basis einer neuen Vereinbarung zwischen den Religionsgesellschaften und der Österreichischen Bundesregierung sind nun wieder öffentlich zugängliche Gottesdienste möglich. Dafür gibt es eine angepasste Rahmenordnung der österreichsichen Bischöfe.
Laut neuer Rahmenordnung der Bischofskonferenz bleiben öffentliche Gottesdienste weiter ausgesetzt und Kirchen für das persönliche Gebet geöffnet - Gottesdienste sind weiterhin nur im kleinsten Kreis mit maximal zehn Personen zulässig.
Um die Gestaltung von Messen zu erleichtern, hat die Fachkommission für Neues Geistliches Lied österreichische Komponistinnen und Komponisten eingeladen Hallelujas und Rufe vor dem Evangelium für alle 3 Lesejahre zu gestalten.