Ab Donnerstag, 1. Juli, kommt es bei öffentlichen Gottesdiensten zu weiteren Erleichterungen bei den Corona-Schutzmaßnahmen. Die Regelungen dafür hat die Bischofskonferenz am Mittwoch veröffentlicht.
Aufgrund der 5. Novelle zur COVID-19-Öffnungsverordnung gibt es zunächst bis zum 30.6. weitere Erleichterungen für die Probentätigkeit von Kirchenchören.
Die nächsten Öffnungsschritte bringen weitere Erleichterungen für Gottesdienste und das Chorsingen (im Gottesdienst): der Mindestabstand kann auf 1 Meter verringert werden; bei Gottesdienste unter freiem Himmel fällt die Maskenpflicht.
Nach langen Vorarbeiten durch das Blindenapostolat ist der Österreich-Teil des Gebet-und Gesangbuchs „Gotteslob“ (ab Lied Nummer 700) im Super-Großdruck verfügbar.
Einige Bezirkshauptmannschaften akzeptierten zunächst die Anzeige der Probentätigkeit von Kirchenchören nicht – wegen des fehlenden Vereinsstatus. Zwischenzeitlich gibt es eine Klärung.
Chöre und Blasmusik soll zum Proben in Kirchen eingeladen werden
Kultusministerin Susanne Raab einigte sich am Freitag mit allen Kirchen und Religionsgemeinschaften auf eine Anpassung der Vereinbarung für die Abhaltung von öffentlichen Gottesdiensten.
Im Österreichischen Liturgischen Institut jetzt erhältlich um € 160.-
Die digitale Ausgabe des Gotteslob enthält neben dem Stammteil auch den Österreich-Eigenteil und die Eigenteile der deutschen Diözesen* und der Diözese Bozen-Brixen.
Die Österreichische Kirchenmusikkommission bietet auf einer neuen Website Auswahlhilfen und Erläuterungen für die musikalische Gestaltung einer kirchlichen Trauung.
Um die Gestaltung von Messen zu erleichtern, hat die Fachkommission für Neues Geistliches Lied österreichische Komponistinnen und Komponisten eingeladen Hallelujas und Rufe vor dem Evangelium für alle 3 Lesejahre zu gestalten.